Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für erbrachte Dienstleistungen der Firma Zauberfrau hier nach „Zauberfrau “ genannt. In der Fassung vom 01.01.2024 Version 01.2024
Zu diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt die Zauberfrau in seinem privaten Haushalt diverse sog. haushaltsnahe Dienstleistungen zu erbringen, Fensterreinigung, gebäudereinigungsähnliche Leistungen und Gartenarbeiten sind ausgenommen. Im Rahmen eines kostenpflichtigen Erstbesuches durch die Zauberfrau wird der Leistungsumfang vertraglich vereinbart und diese AGB in den Vertrag ausdrücklich einbezogen. Die mindeste Einsatzzeit beträgt zwei zusammenhängende Stunden, im 14-tägigen Rhythmus. Die Zauberfrau bestätigt die Annahme des Auftrags durch einen Vertrag, in dem der Verrechnungspreis pro Stunde und zeitlicher Auftragsumfang festgelegt wird. Änderungen im Leistungsumfang sind nach Absprache mit der Zauberfrau schriftlich abzustimmen. Diese werden verbindlich, wenn die Zauberfrau zustimmt. Veränderungen im zeitlichen Umfang sind mit der Zauberfrau abzuklären und bedarf der Schriftform.
Mitarbeitende
Die Zauberfrau hat die Mitarbeitenden auf Eignung, Zuverlässigkeit und Kundenfreundlichkeit geprüft. Die Mitarbeitenden sind sozialversichert/auf Minijob-Basis beschäftigt. Der Kunde hat kein Anrecht auf Einsicht der Arbeitsverträge/Abrechnungen/ Führungszeugnisse der Mitarbeitenden.
Zusammenarbeit
Die Auswahl der Mitarbeitenden, die den Kunden unterstützen, obliegt dem Unternehmen. Eine Schlüsselübergabe ist möglich und wird von Zauberfrau protokolliert. Schlüssel werden nicht per Post versendet. Schlüssel werden nicht vom Kunden beschriftet. Die Zauberfrau notiert die Kundennummer auf den Schlüssel. Der Kunde sorgt dafür, dass der Mitarbeitende Zugang zum Leistungsort hat. Der an den Stammmitarbeitenden übergebene Schlüssel wird nicht automatisch weitergegeben. Verspätungen bis zu 30 Minuten sind im Ausnahmefall hinzunehmen und werden, wenn möglich nachgeholt. Ein Austausch von privaten Kontaktdaten zwischen Kunde und Mitarbeitenden ist untersagt und können Kündigungen zu Folge haben. Änderungen an den Einsatzplänen zwischen dem Kunden und den Mitarbeitenden sind ohne Zustimmung der Zauberfrau nicht gestattet. Bei Krankheitsfall des Mitarbeitenden informiert die Zauberfrau den Kunden und organisiert – sofern gewünscht – eine Vertretung im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Im Urlaubsfall der Mitarbeitenden wird eine Urlaubskarte vom Mitarbeitenden im Haushalt des Kunden hinterlegt. Wenn der Wunsch nach Vertretung besteht, meldet sich der Kunde selbstständig bei der Zauberfrau. Vertretungseinsätze können an anderen Tagen und zu anderen Einsatzzeiten stattfinden als die Regeleinsätze.
Beanstandungen und Haftungsbeschränkungen
Bei Schwierigkeiten mit den Mitarbeitenden ist dies der Zauberfrau unverzüglich anzuzeigen (spätestens innerhalb von 48 Stunden nach dem letzten Einsatz), um hier ggfs. nachbessern zu können. Sofern die Rügen unberechtigt waren oder auf Umständen beruhen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten (Pauschal 50,00€ + MwSt.) des Zeitaufwandes für die Prüfung der Reklamation durch die Zauberfrau. Zauberfrau und die eingesetzten Mitarbeitenden haften auf Schadensersatz bei Vorsatz und Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner der Zauberfrau regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung der Zauberfrau auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Mitarbeitenden der Zauberfrau sind über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Sind nicht fest verbaute Wertgegenstände (ab 10.000€ Einzelwert und Neupreis) vorhanden, muss der Kunde diese vor Vertragsbeginn schriftlich melden. Dadurch entstandene Zusatzkosten sind kundenseitig zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich, Wertsachen sicher zu verwahren. Sollte diese Meldung nicht erfolgen, sind Schäden an den betreffenden Gegenständen von der Haftung ausgeschlossen. Der Schaden muss der Zauberfrau durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden nach dem Einsatz der Mitarbeitenden schriftlich gemeldet werden, andernfalls wird sie Schadensmeldung durch die Zauberfrau abgelehnt. Sollte der Schaden innerhalb der Frist gemeldet werden, wird der Schaden durch die Zauberfrau geprüft. Im individuellen Fall wird die Schadensregulierung auf Basis des Zeitwerts festgesetzt. Bagatellschäden bis zu 100,00 € sowie Schäden aufgrund Materialermüdung, unterliegen einem Haftungsausschluss.
Arbeitsmittel
Gegenstände und Materialien, die zur Ausführung der Dienstleistung notwendig sind, stellt der Kunde zur Verfügung. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass alle zur Verfügung gestellten Gegenstände und Materialien in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Der Kunde hat insbesondere für die ordnungsgemäße Wartung der zur Verfügung gestellten Utensilien/ Geräte zu sorgen. Sollte dem Mitarbeitenden keine oberflächengerechten Reinigungsmittel zur Verfügung gestellt werden, so übernimmt die Zauberfrau keine Haftung für entstandene Schäden. Die Mitarbeitenden arbeiten nicht mit scharfen Reinigungsmitteln (z.B. Chlorhaltige Reiniger). Sollte durch nicht ordnungsgemäße zur Verfügung gestellte Gegenstände und/ oder Arbeitsmaterialien eine Gefährdung der eingesetzten Mitarbeitenden bestehen, sind diese berechtigt den Einsatzort zu verlassen und die Zauberfrau belastet den Einsatz in vollem Umfang, als wäre dieser erbracht.
Terminabsagen / Einsatzzeiten
Es ist möglich, jährlich kostenfrei bis zu 4 x Einsätze abzusagen. Die Einsätze müssen rechtzeitig abgesagt werden. Rechtzeitig ist eine Absage, die bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgt. Absagen für montags müssen am Donnerstag der Vorwoche getätigt werden. Hält der Kunde sich nicht an diese Frist so hat er die vollen Kosten zu tragen, die er bei erfolgreicher Durchführung der Dienstleistung zu tragen gehabt hätte. Die Absage muss mündlich oder schriftlich (E-Mail) der Zauberfrau innerhalb der Geschäftszeiten mitgeteilt werden. Eine Absage gegenüber den Mitarbeitenden ist nicht ausreichend. Eine Absage per Textnachricht über das Handy (SMS) oder über die Mailbox ist innerhalb der Geschäftszeiten und nur dann wirksam, wenn sichergestellt ist, dass diese den Empfänger erreicht hat. Dies ist der Fall, wenn auf die Nachricht geantwortet wurde. Darüberhinausgehende Absagen z.B. vorsorglich aus Gründen der Coronapandemie oder anderen Krankheiten können über die o.g. Taktung nicht kostenfrei vorgenommen werden. Bei behördlich verfügten Quarantänemaßnahmen entfällt eine Weiterberechnung nach Vorlage eines geeigneten Nachweises. Den Mitarbeitenden steht es frei den Einsatzort zu verlassen, wenn der Kunde wegen einer ansteckenden Krankheit (Erkältung/Magen-Darm, etc.) den Mitarbeitenden gefährdet anzustecken oder keine Schutzmaßnahmen wie das Tragen der Mundnasenmaske und fehlenden Abstand berücksichtigt. In diesem Fall muss der Kunde den Einsatz voll bezahlen. Für den Fall, dass aus Gründen die ausschließlich der Kunde zu verantworten hat, ein Einsatz nicht stattfinden kann, wird dieser berechnet, als wäre er erbracht. Im Fall von höherer Gewalt ist das Zauberfrau berechtigt, die Leistung nachzuholen. Die Leistung wird von Montag bis Freitag erbracht. Sollten Wochenend- oder Feiertagsleistungen notwendig sein und vereinbart, erhöht sich der Stundenverrechnungssatz um 50%.
Rechnungslegung
Die Rechnung wird auf Basis der durch die Mitarbeitenden geführten Leistungsnachweise zu Beginn des Folgemonats erstellt. Eine Kopie des Leistungsnachweises wird dem Kunden zur Verfügung gestellt. Bei Abrechnung mit der Pflegekasse oder der Krankenkassen, benötigt die Zauberfrau beide Leistungsnachweise. Wenn über die Pflegekasse oder die Krankenkasse abgerechnet wird, ist die Unterzeichnung des Leistungsnachweises durch den Kunden zwingend erforderlich. Wenn bei direkter Abrechnung mit privaten Unfallversicherungen, der Pflegekasse (ausschließlich über die Verhinderungspflege § 39 SGB XI oder über den Entlastungsbetrag Sinne des § 45a SGB XI der Versicherten) oder Krankenkassen (nach §38 SGB V) durch die Zauberfrau, die Abrechnungsstelle der Krankenkasse die Rechnung nicht begleicht, aus Gründen die Zauberfrau nicht zu verantworten hat, trägt der Leistungsempfänger die Rechnung in voller Höhe. Wenn der Kostenträger die Rechnung an die Zauberfrau, wegen zu geringem Budget ablehnt oder nur teilweise begleicht, wird dem Kunden eine Rückläufergebühr von 10€ inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Der Kunde trägt die volle Verantwortung seines Budgets über die Verhinderungspflege § 39 SGB XI oder über den Entlastungsbetrag Sinne des § 45a SGB XI bei seiner Pflegekasse. Der Kunde ist darüber informiert, dass nur mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag Sinne des § 45a SGB XI abgerechnet werden kann, wenn der Kunde im gleichen Bundesland seinen Wohnort gemeldet hat an dem die Zauberfrau ansässig ist. Nachweise über Hilfsbedürftigkeit sind vom Kunden in geeigneter Form und zwingend vor Auftragsbeginn einzureichen. Die Rechnung erfolgt in Schriftform, die Bezahlung ist ausschließlich bargeldlos. Beides sind Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35a Abs.2 EStG. Für die steuerliche Absetzbarkeit bzw. Anerkennung durch die Finanzbehörden übernimmt die Zauberfrau keine Garantie. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail, die Zahlung der Rechnung sollte im Lastschriftverfahren erfolgen. Ist eine Überweisung durch den Kunden gewünscht, wird eine Verwaltungspauschale (siehe Vertrag) monatlich fällig. Bei Erteilung eines SEPA-Mandates, entfällt diese Pauschale. Der Kunde akzeptiert schon jetzt eine ev. Umstellung der Arbeitszeiterfassung auf elektronische Art und unterstützt diesen aktiv.
Zahlungsverzug
Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt fällig. Bei Überschreitung des Zahlungstermins erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung. Sollte diese erfolglos sein, wird die Leistung mit sofortiger Wirkung eingestellt. Im Falle einer durch die Zauberfrau erstellten Mahnung, werden 5,00 Euro pro Mahnung in Rechnung gestellt. Zauberfrau behält sich das Recht vor, die offenen Forderungen an ein Inkasso Büro weiterleiten. Entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen. Zauberfrau behält sich vor die Preise den allgemeinen Markt- und Kostenentwicklungen sowie gesetzlichen Änderungen anzupassen. Die geänderten Verrechnungspreise werden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden wird in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.
Kündigung
Der Vertrag kann beidseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Fristlose Kündigungen bleiben bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Als wichtiger Grund gelten z. B. ein Zahlungsverzug von mehr als 20 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung, sowie kundenseitige Angebote zur Erbringung von Schwarzarbeit, Nötigung der Mitarbeitenden oder des Büros und Versuch des Abwerbens des Mitarbeitenden durch den Kunden. Der Mitarbeitende ist vertraglich verpflichtet, diesbezügliche Handlungen des Kunden umgehend der Geschäftsleitung zu melden.
Abwerben
Im Falle einer unzulässigen Abwerbung der Mitarbeitenden durch den Kunden, wird die Zauberfrau den ihr hierdurch entgangenen Gewinn als Schadensersatz geltend machen. Es bleibt Zauberfrau vorbehalten, die Angemessenheit der Vertragsstrafe im Zweifelsfall vom zuständigen Gericht prüfen zu lassen. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes, der im Einzelfall nachzuweisen ist, bleibt Zauberfrau vorbehalten. Dies behält auch sechs Monate nach Kündigung des Auftrags, durch die Zauberfrau oder durch den Kunden, seine Gültigkeit.
Datenschutz
Die Zauberfrau speichert Kunden-, Vertrags- und Verrechnungsdaten in elektronischer Form oder Papierform. Die Speicherung und Archivierung von Unterlagen unterliegen der gesetzlichen Auflage. Änderungen in der Gesetzeslage werden ohne weitere Information umgesetzt. Die Zauberfrau verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Ausgeschlossen hiervon ist, wenn der Kunde durch eine Abtretungserklärung dem betreuenden Zauberfrau Büro die Berechtigung erteilt, direkt mit den Krankenkassen oder Pflegekassen abzurechnen oder es aufgrund behördlicher Anordnung erfolgt.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hier von nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Widerrufsrecht
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag auf elektronischem Wege oder per Fernabsatz zustande gekommen ist, hat der Kunde das Recht seine Beauftragung innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Textform. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist ausgeschlossen, sobald Zauberfrau mit der Dienstleistung begonnen hat.
Sonstiges
Die vorliegenden AGB werden in regelmäßigen Abständen überprüft und nach geänderten Gesetzesgrundlagen bzw. Änderungen im Geschäftsmodell der Zauberfrau angepasst. Überarbeitete AGB werden den Kunden über die Internetseite www.zauberfrau.de zur Verfügung gestellt und gelten ab Veröffentlichung.
Die AGB gelten für alle Zauberfrau Standorte:
Zauberfrau Service GmbH
Geschäftsführerin Antonia Konerding
Ferdinandstraße 1
48431 Rheine
Zauberfrau Münster
Inh. Mechthild Konerding
Alter Fischmarkt 16
48143 Münster
Zauberfrau Hamburg
Inh. Mechthild Konerding
Schinkelstraße 10
22303 Hamburg
Zauberfrau Wuppertal
Inh. Ilona Peters
Uellendahler Str. 502
42109 Wuppertal
Zauberfrau Bochum GmbH
Geschäftsführerin Danielle Hahn
Kortumstraße 29
44787 Bochum
Zauberfrau Rheine GmbH
Geschäftsführerin Jennifer Girgel
Ferdinandstraße 1
48431 Rheine