Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dienstleistungen erbracht durch Zauberfrau
(hiernach „betreuendes ZF Büro“ genannt)
gültig ab 01.07.2021

Vertragsgegenstand

Der Kunde beauftragt das betreuende ZF Büro in seinem privaten Haushalt diverse haushaltsnahe Dienstleistungen zu erbringen, wobei Fensterreinigung und Gartenarbeiten hiervon ausgenommen ist. Das betreuende ZF Büro bestätigt die Annahme des Auftrags durch eine Auftragsbestätigung, in der Verrechnungspreis pro Stunde und zeitlicher Auftragsumfang festgelegt sind. Im Rahmen eines Erstbesuches durch das betreuende ZF Büro wird ein Leistungsumfang vereinbart, dieser wird in einem Gesprächsprotokoll festgehalten. Änderungen im Leistungsumfang sind möglich und nach Absprache dem betreuenden ZF-Büro abzustimmen. Veränderungen im zeitlichen Umfang sind grundsätzlich mit dem betreuenden ZF Büro abzuklären. Die mindeste Einsatzzeit beträgt zwei zusammenhängende Stunden, im 14-tägigen Rhythmus. Einmalige Einsätze sind nach Kapazitätslage und mit preislichem Aufschlag möglich.

Die AGB treten mit dem Augenblick der Abnahme der ersten Leistung in Kraft. Elektronische Korrespondenz mit dem Büro sollte immer unter info@zauberfrau.de erfolgen.

Zusammenarbeit

Das betreuende ZF Büro hat ihre Mitarbeiter*n auf Eignung, Zuverlässigkeit und Kundenfreundlichkeit geprüft. Alle Mitarbeiter*n sind sozialversichert bzw. auf Minijob-Basis beschäftigt, fällige Steuern und Sozialabgaben werden an die betreffenden Sozialkassen gemeldet und abgeführt. Zum Zeitpunkt der Einstellung wird dem betreuenden ZF Büro ein aktuelles und eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt und in der Personalakte archiviert. Der Kunde hat kein Anrecht auf Einsicht.

Ein Hausbesuch durch die Kundenbetreuung ist vorab möglich und wird pauschal mit 35,00€ zzgl. gesetzlicher MwSt. berechnet.

Die Auswahl der festen Mitarbeiter*n, die den Kunden regelmäßig betreut, obliegt dem Unternehmen und orientiert sich u.a. an der Wohnortnähe. Eine Schlüsselübergabe ist möglich und wird von uns schriftlich protokolliert. Die Übergabe des Schlüssels an eine Vertretungskraft wird von uns organisiert. Die Kunden sorgen dafür, dass die Mit-arbeiter*n Zugang zum Leistungsort hat, Verspätungen bis zu 30 Minuten sind im Ausnahmefall hinzunehmen und werden, wenn möglich nachgeholt. Die Mitarbeiter*n ist in solchen Fällen angewiesen den Kunden zu informieren. Ein Austausch von privaten Telefonnummern zwischen Kunde und Mitarbeiter*n ist nicht erwünscht und der Mitar-beiter*n ausdrücklich untersagt.

Änderungen an den Einsatzplänen zwischen Kunde und Mitarbeiter*n ohne Einbeziehung der Verwaltung, sind nicht gestattet. Diese werden kundenfreundlich aber zwingend vom Büro vorgenommen. Im Krankheits/Urlaubsfall der Mitarbeiter*n informiert das Unternehmen den Kunden und organisiert – sofern gewünscht – eine Vertretung im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Vertretungseinsätze können an anderen Tagen und/oder Einsatzzeiten stattfinden als die Regeleinsätze.

Bei Problemen mit dem/der Mitarbeiter*n, egal ob leistungs- oder persönlich bedingt, wünschen wir uns eine direkte Rückmeldung des Kunden, um hier ggfs. nachbessern zu können.

Es ist möglich, jährlich bis zu 4 x die regelmäßigen Einsätze abzusagen. Diese Information sollte möglichst 14 Tage, spätestens jedoch eine Kalenderwoche vorher im betreuenden ZF Büro telefonisch oder schriftlich eingehen, eine Berechnung findet in diesem Fall nicht statt. Darüberhinausgehende Absagen z.B. vorsorglich aus Gründen der Coronapandemie können über die o.g. Taktung nicht kostenfrei vorgenommen werden. Bei behördlich verfügten Quarantänemaßnahmen fällt eine Weiterberechnung weg, jedoch nur nach Vorlage eines geeigneten Nachweises. Für den Fall, dass aus Gründen die ausschließlich der Kunde zu verantworten hat ein Einsatz nicht stattfinden kann, wird dieser berechnet als wäre dieser erbracht worden.

Vergütung und Rechnungslegung

Die Leistung wird von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erbracht. Gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich einsatzfrei. Die Preise unterliegen der gesetzlichen MwSt., Ausnahme hier ist der Nachweis einer Hilfsbedürftigkeit in folgender Form:

  1. Bestätigung der Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialhilfeträger
  2. Anerkennung eines Pflegegrades nach §§ 14 oder 15 SGB XI
  3. Ablehnungsbescheid über die Nichtanerkennung eines Pflegegrades, wenn darin ein Hilfebedarf bei der Grundpflege ausgewiesen ist
  4. Vorlage einer Bescheinigung eines Gesundheitsamtes
  5. Nachweis einer Schwerbehinderung o.ä
  6. Ärztliche Verordnung
  7. Betreuungstagebücher und Pflegeleistungsaufzeichnungen der Pflegekräfte, die bereits aufgrund sozialrechtlicher Vorgaben vorhanden sind.

Die Rechnung erfolgt in Schriftform, die Bezahlung ausschließlich bargeldlos. Beides sind Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35 a Abs.2 EStG. Für die steuerliche Absetzbarkeit bzw. Anerkennung durch die Finanzbehörden übernimmt das betreuende ZF Büro keine Garantie.

Der Rechnungsversand erfolgt bevorzugt per E-Mail, die Zahlung der Rechnung sollte im Lastschriftverfahren erfolgen. Ist eine Überweisung durch den Kunden gewünscht, wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5,95€ monatlich fällig. Bei Erteilung eines SEPA Mandates, entfällt diese Pauschale. Pro Einsatz wird eine Anfahrtsumlage von 7,00€ fällig, da der Mitarbeiter*n pro Einsatz 15 Minuten Arbeitszeit gut-geschrieben werden. Dabei ist die tatsächliche zu leistende Wegstrecke nicht von Relevanz.

Rechnungen sind zu sofort zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungstermins erfolgt eine telefonische Zahlungserinnerung. Sollte diese erfolglos sein, stellen wir die Leistung mit sofortiger Wirkung ein und stellen Ihnen Kosten für Inkassomaßnahmen zusätzlich in Rechnung.

Das betreuende ZF Büro behält sich vor die Preise den allgemeinen Markt- und Kostenentwicklungen sowie gesetzlichen Änderungen anzupassen. Die geänderten Verrechnungspreise werden mindestens 2 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt und dem Kunden wird hier ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.

Arbeitsmittel, Beanstandungen, Haftpflicht, Schadensmeldung

Reinigungs-, Hilfs- und Arbeitsmittel werden von den Kunden in ausreichenden Mengen und Qualitäten zur Verfügung gestellt. Es ist unserer Mitarbeiter*n untersagt hochaggressive bzw. stark umweltschädigende Reinigungsmittel zu verwenden (z.B. Salzsäure, Rohrreiniger etc.). Die Reinigungsmaterialien werden in der Regel vom Kunden gestellt und müssen in einem guten Zustand sowie vollständig sein. Sollte dieses kundenseitig nicht gewährleistet sein, behalten wir uns vor adäquate Materialien zu besorgen und dem Kunden nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Einkauf/Transport zählt hier zur Arbeitszeit und wird mit mindestens 1 Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.

Die Mitarbeiter*n ist über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Die Versicherungssumme beträgt 3.000.000€ für Personen- und Sachschäden, 500.000€ für Vermögensschäden je Versicherungsfall. Sind nicht fest verbaute Wertgegenstände (ab 10.000 € Einzelwert) vorhanden, müssen die Kunden diese vor Vertragsbeginn schriftlich melden, damit diese ggf. durch eine aufgestockte Haftpflichtversicherung gedeckt werden können. Dadurch Zusatzkosten sind kundenseitig zu tragen. Sollte diese Meldung nicht erfolgen, sind Schäden an den betreffenden Gegenständen von der Haftung ausgeschlossen. Mitarbeiter*n als auch Kunden, müssen Schadensfälle unverzüglich mit Hilfe der Beiliegenden Schadensmeldung dem betreuenden ZF Büro melden. Die Schadensregulierung auf Basis des Zeitwerts !! wird durch das betreuende ZF Büro organisiert. Details zur Regulierung wer-den im konkreten Einzelfall mit dem Kunden verabredet. Bagatellschäden bis zu 100€ unterliegen einem Haftungsausschluss.

Elektrische Geräte, die zur Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten genutzt werden, sind durch den Kunden regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile (Kabel, Stecker, Steckdosen o. ä.). Eine Gefährdung der eingesetzten Mitarbeiter*n ist unbedingt zu vermeiden.

Kündigung, Abwerbung, Datenschutz

Der Vertrag kann beidseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Änderungswünsche am vereinbarten Zeitkontingent müssen schriftlich mit einem angemessenen Vorlauf, idealerweise 14 Tage vor gewünschter Änderung, mitgeteilt werden.

Fristlose Kündigungen bleiben bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Als wichtiger Grund gelten z. B. ein Zahlungsverzug von mehr als 20 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung, sowie kundenseitige Angebote zur Erbrin-gung von Schwarzarbeit. Die Mitarbeiter*n ist vertraglich verpflichtet, diesbezügliche Handlungen des Kunden umgehend zu melden.

Kunden dürfen weder direkt noch indirekt die Mitarbeiter*n abwerben. Eine Übernahme des Kunden von Personal, kann gegen Zahlung einer auszuhandelnden Vergütung, mindestens jedoch 2 Bruttomonatsgehältern der betreffen-den Mitarbeiter*n mit der Geschäftsführung vereinbart werden. Im Falle einer unzulässigen Abwerbung der Mitarbeiter*n, wird das betreuende ZF Büro den ihr hierdurch entgangenen Gewinn als Schadensersatz geltend machen. Das betreuende ZF Büro speichert Kunden-, Vertrags- und Verrechnungsdaten in elektronischer oder Papierform sofern diese für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Die Speicherung/Archivierung von Unterlagen unterliegt der gesetzlichen Auflage. Änderungen in der Gesetzeslage werden ohne weitere Information umgesetzt. Das betreu-ende ZF Büro verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen

Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Ort, an dem das betreuende ZF Büro seinen angemeldeten Gewerbesitz hat.

Die vorliegenden AGB werden in regelmäßigen Abständen überprüft und geänderten Gesetzesgrundlagen bzw. Änderungen im Geschäftsmodell der betreuenden ZF Büros angepasst. Überarbeitete AGB werden den Kunden zur Verfügung gestellt und gelten ab Veröffentlichung.

Inh. Mechthild Konerding
Alter Fischmarkt 16
48143 Münster

und die jeweiligen Franchisenehmer (betreuende ZF Büro)

Zauberfrau Wuppertal
Inh. Ilona Peters
Uellendahler Str. 502
42109 Wuppertal

Zauberfrau Hamburg
Inh. Antonia Konerding
Im Ginsterbusch 51a
22457 Hamburg

Zauberfrau Bochum
Inh. Danielle Hahn
Kortumstraße 29
44787 Bochum